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Hält der Bundestag Ufo-Akten unter Verschluss?
25.11.2011, 11:04
Beitrag #1
Die Regierung forscht über Ufos – das soll ein bislang geheimes Bundestagspapier belegen. Die Verwaltung des Parlaments will eine Veröffentlichung gerichtlich verhindern.

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...hluss.html

"Galaktischer Realist und Wahrheitssuchender"

[Bild: wige.gif]
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25.11.2011, 11:46
Beitrag #2
Thema wird in den Bereich ''Ausseridische - Unterirdische - Überirdische''
verschoben

RaAkAshAriel

Illusion ist ein Krückstock für all jene ohne Wurzeln in der Realität.



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27.11.2011, 12:48
Beitrag #3
Klage um Freigabe von Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und Außerirdische

Berlin/ Deutschland - Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat ein Kläger Einsicht in die Unterlagen einer Ausarbeitung des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische beantragt. Das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, wird am Donnerstag, den 1. Dezember 2011 eröffnet.

Der Kläger Frank R., der von der "Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" vertreten wird, beruft sich auf das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und begehrt in seiner Klage Einsicht in Unterlagen des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung mit dem Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“, wie sie "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten schon im Frühjahr 2010) nehmen.

Bislang lehnt der Deutsche Bundestag dies mit der Begründung ab, "weil das Gesetz auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar sei, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme", zitiert die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. "Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten solle demgegenüber vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Dazu gehöre u.a. die der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzuordnende Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums."

In Deutschland setzt sich die "Deutsche Initiative für Exopolitik" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt: "Die Weigerung des Deutschen Bundestages zur Veröffentlichung der Ausarbeitung erscheint gerade vor dem Hintergrund, dass auf der Internetpräsenz des 'Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages' (bundestag.de/dokumente/wissenschaftlichedienste) eine Vielzahl entsprechender Berichte, Gutachten und Ausarbeitungen zu allen möglichen Themen veröffentlicht wurden und hier auch heruntergeladen werden können, fragwürdig. Warum also gerade die Veröffentlichung der Ausarbeitung in Sachen UFOs und Außerirdische unter Verweis auf den Urheberrechtsschutz zurückgehalten wird, ist also kaum verständlich."

Quelle

LG
RLR
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27.11.2011, 05:57
Beitrag #4
@Rhijana LiRanion

Auch dieser Beitrag wurde schon an anderer stelle gepostet.
ich verweise noch mal darauf das wir alle in Zukunft die oben
eingebaute Suchfunktion nutzen sollten.

zum thema (klick)

Ich werde dieses Thema an dieser stelle nicht zusammenfügen
weil sonst das Thema unübersichtlich wird.

RaAkAshAriel

Illusion ist ein Krückstock für all jene ohne Wurzeln in der Realität.



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02.12.2011, 08:14
Beitrag #5
Urteil: Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten - Berufung angekündigt

Berlin/ Deutschland - Der Deutsche Bundestag muss Einsicht in einen 2009 von einer Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion beim "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" in Auftrag gegebene Ausarbeitung zum Thema "Die Suche nach außerirdischem eben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen" gestatten, der bislang vor der Öffentlichkeit zurückgehalten wurde. Das hat soeben das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.


"Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des 'Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages', so das Verwaltungsgericht Berlin in seiner heute (1. Dezember 2011) bekannt gegebenen Entscheidung.

Der Kläger, Frank Reitemeyer (s. Abb.), hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung über "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag "nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums" (...wir berichteten, s. Links).

Wie die Pressemitteilung des Berliner Verwaltungsgerichts erläutert, sind die Richter dieser Ansicht jedoch nicht gefolgt und haben der Klage stattgegeben. "Die Aufgabe des Parlamentes besteht im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehört nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantwortet und Gutachten erstellt. Diese Vermittlung von Information und Wissen bildet die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit."

"Eine Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn man davon ausgehe, dass es sich bei der Ausarbeitung um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handele. Der Bundestag als Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht betroffen, weil nur der Kläger Einblick erhalte, nicht jedoch die Allgemeinheit. In seinem Verbreitungsrecht sei der Bundestag nicht betroffen, weil der Kläger nicht die Absicht habe, die Ausarbeitung in den Verkehr zu bringen, sondern sie lediglich lesen wolle."

Die vom Deutschen Bundestag beantragte Berufung hat die Kammer wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen."

Beobachter vermuten, dass die Beharrlichkeit, mit der sich der Bundestag vor der Einsichtnahme oder gar einer Veröffentlichung sträubt, weniger in der in der Ausarbeitung behandelten Thematik (UFOs und außerirdisches Leben), sondern in allgemeinen Fragen um den Umgang mit entsprechenden Berichten und Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages begründet liegt.

Der Bericht des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" selbst, wie er u.a. der Redaktion von "grenzwissenschaft-aktuell.de" vorliegt (...wir berichteten bereits im Frühjahr 2010) widerspricht in einer seiner Schlussfolgerungen der seit Jahrzehnten von der Bundesregierung vertretenen Position, dass man kein Interesse und Forschungsbedarf bezüglich unidentifizierter Flugobjekte habe. Zuletzt hatte sich der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet: "(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt."

Gleichwohl liegt es für den "Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages" durchaus nahe, dass deutsche Stellen derlei Forschungen im Geheimen betreiben: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."

In Deutschland setzt sich "Exopolitik Deutschland" (exopolitik.org) für die Veröffentlichung des angeblich noch vielfach geheimen UFO-Wissens der Regierungen und die Beendigung der "Verschleierung der außerirdischen Präsenz auf der Erde" ein. Gegenüber "grenzwissenschaft-aktuell.de" kommentierte der Koordinator der Initiative Robert Fleischer (s. Abb.) die Handhabung bzw. Zurückhaltung der Ausarbeitung durch den deutschen Bundestag wie folgt: "Der Richterspruch ist ein erster Schritt hin zu wahrer Informationsfreiheit auch in Deutschland. Ich bin optimistisch, dass die Folgeinstanzen ähnlich entscheiden werden. Früher oder später muss auch die deutsche Regierung bekannt geben, was sie über UFOs weiß. 19 Länder haben dies bereits getan. Dies ist schon allein deshalb wichtig, um unnötige Spekulationen und Verschwörungstheorien zu vermeiden."

Quelle

LG
RLR
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03.12.2011, 11:20
Beitrag #6
Im eigentlichen Sinne, kann man sich. doch auch ganz gut vorstellen das ist noch andere Lebensform im Universum gibt.

Allein wenn man sich dieses Bild anschaut.

[Bild: hudf.jpg]


was ja nur ein Ausschnitt ist, sieht man schon wie viele Galaxien da sind.

Da könnte es eine unendliche Anzahl von Klasse M Planeten geben die leben beherbergen.

Außerdem ist das schon wieder peinlich, da wird sich um ein Dokument gestritten wie kleine Kinder.

Richter und Anwälte und und und, naja was soll man auch anderes erwarten auf der Erde.
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05.12.2011, 03:50
Beitrag #7
Video-Bericht zur Gerichtsverhandlung über den UFO-Bericht des Deutschen Bundestages

Berlin/ Deutschland - Am vergangen Donnerstag gab das Verwaltungsgericht Berlin der Klage von Frank Reitemeyer statt: Dieser hatte Einsicht in eine bislang vom Deutschen Bundestag geheim gehaltene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags über UFOs und "Die Suche und außerirdischem Leben" durch die Regierung der BRD, gefordert (...wir berichteten, s. Links). Ein Kamerateam von Exopolitik Deutschland war vor Ort und berichtet...

"Ich will Fakten wissen und mich stört, dass in Frankreich, England, USA, Kanada die Bürger die UFO-Akten einsehen können und ich als Deutscher von meiner deutschen Regierung nicht informiert werde", erläutert Reitemeyer die Beweggründe für seine Klage. "Es ist also so eine krasse Diskrepanz. Wenn man sich das mal vorstellt: In Frankreich wird ein Staatsbürger automatisch von seiner Regierung informiert, weil die Regierung die UFO-Akten auf die Webseite der Weltraumbehörde stellt, also offiziell auf den Regierungsseiten sich die Dokumente befinden, jeder kann sich die ansehen, kostenlos zu Hause. Ich als Deutscher in Deutschland muss also Faxe abschicken, Telefonate führen, Klage einreichen. Das ist mit Kosten und Stress verbunden, und das finde ich nicht korrekt."


Die Reaktion des Bundestages hierzu klingt auch unabhängig vom Thema der Ausarbeitung erstaunlich: Was der Wissenschaftliche Dienst liefert, sind "keine Texte, die man veröffentlicht sehen möchte."

Zum Video (Dauer: 4 Min.)

Quelle

LG
RLR
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07.12.2011, 03:37
Beitrag #8
Passt zu dem Eingangsthema, deshalb habe ich jetzt nicht extra ein neues Thema eröffnet.

Berlin/ Deutschland - Was UFO-Forscher seit Jahrzehnten vermuten und bundesdeutsche Ministerien und Behörden immer wieder abstritten, konnte nun durch Forscher der Deutschsprachigen Forschungsgesellschaft für UFO-Forschung (DEGUFO) offiziell bestätigt werden: Eine ressortübergreifende Institution des Bundes verwaltet Akten über die Sichtungsmeldungen unbekannter fliegender Objekte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Freigabe dieser Akten zur zivilen Erforschung der in diesen Akten beinhalteten Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte und deren und Untersuchungsergebnisse ist allerdings nicht zu erwarten.

In den vergangenen 40 Jahren der UFO-Forschung in Deutschland stellten verschiedene UFO-Forschungsgesellschaften und Privatpersonen mehrfache Anfragen an das Bundesverteidigungsministerium, ob irgendjemand oder irgendeine Institution in der Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von UFO-Sichtungen im bundesdeutschen Luftraum verantwortlich ist und ob es dafür eine Meldestelle gibt. Die Anfragen enthielten außerdem die konkrete Frage darüber ob UFO-Archive innerhalb des Verteidigungsministeriums vorliegen. Immer wieder wurden diese Anfragen negativ bescheinigt.

Nicht zuletzt hatte noch im Februar 2008 der damalige Innen- und heutige Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble auf eine Anfrage um mögliche UFO-Untersuchungen durch die Bundesregierung auf "abgeordnetenwatch.de" wie folgt geantwortet: "(...) eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier (beim Innenministerium) nicht bekannt."

Dieser und anderer negativen Bescheinigungen von Seiten der Regierungsverantwortlichen hatte zuletzt sogar der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages widersprochen und in einer 2009 erstellten Ausarbeitung zum Thema UFOs und die Suche nach außerirdischem Leben erklärt: "Die Tatsache, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - nach vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen. (...wir berichteten)."

Zudem hatten UFO-Forscher immer wieder festgestellt, dass es alleine aufgrund jener Sichtungszeugen, die ihre Sichtungen unidentifizierter Flugobjekte (UFOs) immer wieder auch Polizeidienststellen, der Luftsicherung und -Aufklärung meldeten, es irgendwo entsprechende Akten geben müsse.

Diese Vorgabe nahm die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung e. V. (DEGUFO, degufo.de) zum Anlass, eine umfangreiche Erhebung bei den Innenministerien des Bundes und der Länder zu starten. Ziel dieser Erhebung war es, einige Fragen zur Verfahrensweise bei eingehenden UFO-Sichtungsmeldungen beantwortet zu bekommen und natürlich zu erfahren, wie die Länder diese Berichte handhaben und ob es eine übergeordnete Stelle gibt, die für derlei Meldungen zuständig ist.

"Am 23. Oktober 2011 startete die DEGUFO die Befragung der einzelnen Ministerien", erläutert die Forschungsgesellschaft in ihrer aktuellen Pressemitteilung. "Schon nach kurzer Zeit kamen die ersten Antworten. Die Ministerien waren insgesamt sehr kooperativ und gaben umfangreich Auskunft zu den Fragen der DEGUFO."

"Alle Ministerien bestätigten, dass UFO-Sichtungsmeldungen, wenn diese an die entsprechenden Polizeidienststellen gemeldet werden, aufgenommen und diesen nachgegangen wird. Diese Akten werden unter 'Sonstige' zusammen mit etlichen anderen Vorgängen, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, abgelegt und nach 15 Jahren vernichtet."

Auf Enttäuschung unter UFO-Forschern stößt allerdings ein weitere Ergebnis der Erhebung: "Einigkeit besteht ebenso in der Verfahrensweise, dass es nicht möglich ist, diese Akten für Recherchen innerhalb der UFO-Forschungsgruppen zu erhalten."

Laut DEGUFO kam die "interessanteste Aussage" direkt vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Dieses hatte am 2. Dezember 2011 an die DEGUFO geantwortet (s. Abb.):

"Der Sicherheit im Luftraum kommt insbesondere wegen der mit dem Luftverkehr verbundenen Gefahren einer besonderen Bedeutung zu. Der Einsatz sowie die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes bei Gefahren aus dem Luftraum sind in entsprechenden Vorschriften geregelt.

Die Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum erfordert aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten ein ganzheitliches und synergetisches Vorgehen.

Vor diesem Hintergrund wurde das Nationale Lage- und Führungszentrum 'Sicherheit im Luftraum' (NLFZ) als ressortübergreifende Institution des Bundes eingerichtet. Integrale Bestandteile sind die Teilbereiche Luftverteidigung, Flugsicherung und Innere Sicherheit/Luftsicherheit. Das NLFZ bildet den zentralen Informationsknotenpunkt für alle Meldungen, die für die Sicherheit im Luftraum relevant sind.

Soweit Ihre Anfrage den Umgang der Polizei mit derartigen Feststellungen betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, dass die bei der Polizei eingehenden Informationen unmittelbar dem NLFZ mitgeteilt werden."

Abschließend kommen die UFO-Forscher der DEGUFO zu folgendem Fazit: "Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem "Nationalen Lage- und Führungszentrum 'Sicherheit im Luftraum'" (NLFZ) vorgehalten! Zudem sind alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland dazu angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar dem NLFZ weiterzuleiten!“

Eine umfassende Auswertung der Antworten aller Ministerien wird nach Beendigung der Recherchearbeiten in einem Sonderband des Mitteilungsorgans der DEGUFO, dem "Deguforum" erscheinen.


Quelle

LG
RLR
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07.12.2011, 09:14
Beitrag #9
Moin Moin

Zitat:Passt zu dem Eingangsthema, deshalb habe ich jetzt nicht extra ein neues Thema eröffnet.

Auch wenn eine Meldung vielleicht zu einem bereits bestehendem Thema passt, wäre es doch besser, lieber ein neues Thema zu eröffnen. Hat hautpsächlich 2 Gründe. Einerseits bekäme ein Besucher im ersten Beitrag sofort das angezeigt, weswegen er unser Forum besucht ohne sich vielleicht erst durch viele Seiten blättern zu müssen oder lästigerweise den richtigen Beitrag zu finden. Andererseits steigert jedes neue Thema die Präsenz des Forums in den bekannten Suchmaschinen, über die ein Großteil der Besucher zu uns findet.

Nachteilig verstehe ich natürlich, dass einiges vielleicht dann doppelt vorhanden wäre oder das sich ein Thema auf ein Anderes bezieht. Dem könnte man zb. entgegen wirken in dem vielleicht in neuen Themen einen Link zu dem Thema postet, auf das sich ein neues Thema bezieht.

Das nur mal allgemein zu dem Punkt Smile

Grüße

Scarabaeus

Past the stars in fields of ancient void
Through the shields of darkness where they find
Love upon a land a world unknown
where the sons of freedom make their home
Leave the earth to Satan and his slaves
leave them to their future in their grave
Make a home where love is there to stay
Peace and Happiness in everyday


Letzte Strophe des Songs "Into The Void" geschrieben im Jahre 1971 von Black Sabbath Rock
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